Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie auch die FAQ.

 1 Tickets und Vertragsbeziehungen

1.1         Der Ticketkäufer und die fünfdrei eventagentur GmbH, nachfolgend Betreiber genannt, werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner. Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Betreibers sind über unseren Ticketing-Vertragspartner vivenu GmbH online über die Homepage der Klangwelle erhältlich. Die Regelungen dieser AGB gelten auch für Besucher, die ein Ticket über eine Verlosung erhalten haben oder auf der Gästeliste stehen; diese Personen erklären sich mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes mit den Regelungen dieser AGB einverstanden und werden ebenfalls Vertragspartner des Betreibers. Im Folgenden werden diese Vertragspartner als Besucher bezeichnet.

1.2         Beim Kauf von Tickets über die Website des Betreibers gelten zusätzlich die AGB des Ticketing Vertragspartners. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kaufverträge für Tickets mit einem festgelegten Veranstaltungsdatum gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.

1.3          Sofern die Ticketbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller sein Ticket per E-Mail.

1.4          Der Ticketverkauf im Internet endet bei Konzertende. Somit ist auch ein kurzfristiger Ticketkauf an der Abendkasse möglich.

1.5         Gegenstand des Vertrages ist der Besuch eines Konzertes der „Klangwelle für’s Ahrtal“ in Bonn im Zeitraum vom 07. Oktober 2021 bis 17. Oktober 2021. Tickets sind nur für die aufgedruckte Veranstaltung gültig.

1.6         Der private Verkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis ist nicht gestattet. Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets untersagt. Ein Gewinnspiel oder eine Verlosung von Tickets darf erst nach schriftlicher Erlaubnis durch die fünfdrei eventagentur GmbH erfolgen.

1.7          Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.

1.8       Zum Zweck der einfachen Rückverfolgbarkeit werden Namen und Kontaktdaten aller Personen, die das Konzert verfolgen, beim Ticketkauf über unseren Ticketpartner vivenu erfasst. Achtung: Einlass nur mit negativen Corona-Test, der maximal 6h alt ist oder mit Geimpften oder Genesenen-Nachweis. 

1.9         Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Einlass. Gleiches gilt auch, wenn das vom Besucher vorgelegte Ticket nicht lesbar ist.

1.10    Kinder bis einschließlich 6 Jahren erhalten freien Eintritt in Begleitung eines Erwachsenen (Kinderticket muss beim Ticketkauf ausgewählt werden – nur solange Vorrat reicht).

1.11    Schwerbehinderte mit Erwachsenenticket und einem Schwerbehinderten Ausweis „B“ erhalten für eine Begleitperson freien Eintritt (Muss beim Ticketkauf ausgewählt werden – nur Kategorie 1 und 3 möglich – nur solange Vorrat reicht).

2 Sicherheitskontrollen & Einlass

2.1         Am Einlass der Veranstaltung muss eine gültige Eintrittskarte als Ausdruck oder in elektronischer Form mit einem Personalausweis vorgelegt werden.  Das vorgelegte Ticket wird durch den Betreiber entwertet und berechtigt bei Gültigkeit zum Einlass zur Veranstaltung. Ohne gültige Eintrittskarte wird der Einlass verwehrt.

2.2         Ein gültiges Ticket berechtigt zu dem einmaligen Einlass zur Veranstaltung. Ein Wiedereinlass beim Verlassen des Geländes ist nicht erlaubt.

2.3       Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Jeder Besucher erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt ein Besucher sich mit den Kontrollen nicht einverstanden, kann der Einlass zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und Schadensersatz.

2.4         Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Grund hierfür sind unter anderem das Mitführen oder Tragen von offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober, sexistischer oder anderweitig diskriminierender Kleidung, Flyern, Fahnen, Stickern oder Plakaten sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen aller Art, Pyrotechnik aller Art, Fackeln, Rauschmittel/Betäubungsmittel, Propangasflaschen, Glasbehältnisse, Werkzeug wie Hammer, Beile, Äxte und Ähnliches, Pyrotechnik jeder Art, Möbel & Sperrmüll, Autobatterien, Musikboxen, Stromaggregate, Drohnen, umweltgefährdende Stoffe und andere gefährliche Gegenstände). Das Verbieten weiterer Gegenstände obliegt dem Personal vor Ort. Weitere Gründe sind der offensichtlich stark alkoholisierte Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht. Dem Personal ist Folge zu leisten. Ein Mitführen der o.g. Gegenstände zieht einen Ausschluss der Veranstaltung nach sich. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten oder Schadenersatz besteht nicht. Auch das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet.

2.5         Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Besucher außerhalb des Geländes verwahrt werden.

2.6         Das unerlaubte Mitführen von Ton- und oder Bildaufnahmegeräten (im Einzelnen aus Abschnitt 8 aufgeführt) führt dazu, dass der Einlass verwehrt wird. Akkreditierte Pressevertreter und vom Betreiber beauftragte Personengruppen dürfen auch die unter Abschnitt 8 genannten Gerätschaften mitführen.

2.7         Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Betreiber keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht. Ebenso übernimmt der Betreiber keine Aufsichtspflichten für minderjährige Besucher.

3 Veranstaltungsgelände, Parzellen & Sitzplätze

3.1       Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes hat der Besucher nicht mehr verpflichtend eine Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

3.2          Mit dem Kauf der Eintrittskarte erwirbt jeder Zuschauer das Recht auf einen freien Sitzplatz in der ausgewählten Parzelle. Dem Besucher stehen je nach Show 3 Ticket-Kategorien zur Auswahl (siehe Abschnitt 1.5).

3.3          Der Besucher hat die Hinweisschilder, Wegweiser und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen.

4 Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung & Programmänderung

4.1         Wenn durch Witterungsumstände oder andere äußere Umstände eine Gefahr für Gäste entsteht, wird die laufende Veranstaltung unterbrochen oder die noch nicht gestartete Veranstaltung abgesagt oder verschoben.

4.2         Wird die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anweisung oder aus Gründen höherer Gewalt vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder nach dessen Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, dem Betreiber kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung erhält der Besucher allerdings den Ticketpreis (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde) erstattet.

4.3         Die Veranstaltung kann durch den Betreiber terminlich (a) oder örtlich (b) aufgrund von unmöglicher oder unzumutbarer Durchführung verlegt werden, dies gilt auch in Bezug auf eine Änderung der CoronaSchuVo.

4.4         Verspätungen, die nicht mehr als 2 Stunden betragen, sind vom Besucher hinzunehmen.

4.5         Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellstmöglich durch den Betreiber bekanntgegeben.

4.6         Der Betreiber ist berechtigt, bestimmte Bereiche oder auch das gesamte Veranstaltungsgelände temporär aus Sicherheitsgründen räumen zu lassen. Der Betreiber bemüht sich, die betroffenen Bereiche so schnell er es verantworten kann wieder freizugeben. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.

5 Verbote & Hausrecht

5.1         Der Betreiber hat auf dem gesamten Veranstaltungsgeländes Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Auch mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber dem Hausrecht des Betreibers unterworfen. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Betreibers ist Folge zu leisten.

5.2         Gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf von Waren, Speisen oder Getränken sowie das Verteilen von Flyern und Werbung jeglicher Art) sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich verboten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber.

5.3         Das Klettern auf Bühnen und sonstigen Aufbauten sowie Stage-Diving und das Verlassen der Parzellen ohne besonderen Grund ist strengstens untersagt.

5.4         Ein gewerbsmäßiges Sammeln von Pfandbehältern ist untersagt.

5.5         Verstößt ein Besucher gegen in diesen Vertragsbedingungen getroffenen Regelungen oder wenn ein Besucher den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder die Gesundheit von sich selbst, anderen Besuchern, Künstlern oder Mitarbeitern des Betreibers gefährdet, kann eine Verweisung vom Gelände erfolgen. Einen Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises hat der betroffene Besucher in diesem Fall nicht.

5.6          Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden, für sie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises und Schadensersatz.

5.7         Jegliche Form von Vandalismus wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

5.8          Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Besucher auch zur Beachtung der FAQ und Regeln für das Verhalten die den Veranstaltungen zugrunde liegen.

6 Lebensmittel & Getränke

6.1          Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind auf dem Gelände grundsätzlich verboten. Der Veranstalter kann hiervon Ausnahmen machen, die vorab über die Website bekanntgegeben werden.

6.2          Speisen und Getränke werden vor Ort angeboten. Als Zahlungsmittel wird auf dem Veranstaltungsgelände sowohl Bar-Geld, als auch EC- und Kreditkartenzahlung akzeptiert.

6.3       Auf Geschirr und Becher zur Ausgabe von Speisen oder Getränken kann der Veranstalter ein Pfand erheben. Dieses wird nur bei unversehrter Rückgabe des Bechers / des Geschirrs zurückgezahlt.

6.4       Wenn Speisen oder Getränke bei Gastronomen auf dem Gelände, die nicht identisch mit dem Veranstalter sind, gekauft werden, besteht eine vertragliche Beziehung bezüglich dieser Speisen oder Getränke ausschließlich zu diesem Gastronomen.

7 Jugendschutz

7.1          Für das gesamte Gelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Wer dagegen verstößt (beispielsweise durch Weitergabe von Alkohol an Besucher unter 16 Jahren), riskiert eine Anzeige und kann von dem Gelände verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises oder Schadenersatz sind in diesem Falle ausgeschlossen.

8 Aufzeichnungsgeräte & Aufnahmen

8.1         Das Fotografieren auf dem Gelände ist Besuchern nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

8.2         Besuchern, die Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte für Bild und/oder Ton (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) oder anderes semiprofessionelles oder professionelles Aufnahmeequipment mitführen, kann der Eintritt verwehrt werden.

8.3         Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne Erlaubnis des Betreibers erfolgen, sind verboten. Im Falle einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Verstößt ein Besucher mit der Veröffentlichung von Mittschnitten und/oder Aufzeichnung gegen Urheber- oder Nutzungsrechte der auftretenden Künstler, hat er dem Betreiber und/oder den Rechteinhabern den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

8.4          Der Besucher erklärt sich mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von ihm durch den Betreiber oder durch vom Betreiber akkreditierte Dritte angefertigt und zu Werbe- und/oder Berichtzwecken unentgeltlich benutzt werden dürfen. Das schließt insbesondere eine Veröffentlichung im Internet und sozialen Netzwerken ein. Außerdem ist insbesondere die Veröffentlichung von Fotos eingeschlossen, auf denen Kennzeichen zu sehen sind.

9 Parkplätze

9.1         Das Angebot eines Parkplatzes für mit dem Auto anreisende Besucher ist ein freiwilliges Angebot des Veranstalters mit begrenzter Kapazität. Auf Nutzung eines Parkplatzes besteht kein automatischer Anspruch durch Kauf des Tickets. Für die Nutzung des Parkplatzes gelten eigene Vertragsbedingungen der Stadt Bonn, die vor Ort aushängen.

 10 Haftung

10.1          Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Besucher oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

10.2    Störungen der technischen Einrichtung des Geländes oder deren Fehlbedienung durch den Besucher begründen für den Mieter keine Schadenersatzansprüche. Der Besucher haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Betreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Geländes und dessen Nebenflächen.

11 Sonstiges

11.1      Bei Fragen, Reklamationen, Beanstandungen, Unklarheiten oder sonstigen Anregungen, wenden sich Besucher bitte vor Beginn der Veranstaltung direkt per Mail: support[at] klangwelle2021.de.

12 Anwendbares Recht & salvatorische Klausel

12.1.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Bonn. Vertragssprache ist Deutsch.

12.2.      Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB